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LG Stuttgart, 12.12.1967 - II VGR 17/00 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigungsansprüche wegen Verfolgungsmaßnahmen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Anmeldefrist; Erlittene Gesundheitsschäden in Russland
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.05.1958 - I C 115.56
Rechtsmittel
Auszug aus LG Stuttgart, 12.12.1967 - II VGR 17/00
Hiernach kann zumindest dann eine Rechtsmittelbelehrung nicht als fehlerhaft oder irreführend bezeichnet werden, wenn in ihr eine als Mussvorschrift gefasste, inhaltlich aber nur eine Sollvorschrift darstellende Regelung der Verfahrensordnung enthalten ist (so auch der I. Senat des BVerwG - NJW 58, 1554). - BVerwG, 11.07.1957 - III C 114.56
Rechtsmittel
Auszug aus LG Stuttgart, 12.12.1967 - II VGR 17/00
So hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes die Meinung vertreten, dass eine Rechtsmittelbelehrung, die eine nicht zwingende im Gesetz vorgesehene, erschwerende Formvorschrift enthalte, nämlich den Zusatz, die Klage und weitere Schriftsätze seien in dreifacher Ausfertigung einzureichen, unrichtig sei und die Klagefrist nicht im Lauf setze (NJW 57, 1613).